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Datum: 25. Juni 2020

Beherbergungsverbot greift ab morgen auch im Landkreis Goslar

Landrat Thomas Brych warnt vor Stigmatisierung der betroffenen Landkreisbewohner

Das vom Land Niedersachsen erlassene Beherbergungsverbot von Menschen aus den nordrhein-westfälischen Landkreisen Gütersloh und Warendorf greift ab morgen (26. Juni 2020) auch im Landkreis Goslar.

Landrat Thomas Brych macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass es sich dabei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt. „Zuallererst ist mir ganz besonders wichtig, dass diese neue Verordnung nicht dazu führt, die Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Landkreisen zu stigmatisieren. Das wäre falsch und für mein Dafürhalten absolut ungerechtfertigt. Das Ausbruchsgeschehen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf hat jedoch Ausmaße angenommen, die eine derart und zugegebenermaßen drastische Entscheidung notwendig machen“, sagt Landrat Thomas Brych.

„Das Land“, so Brych weiter, „hat sich diesen Schritt sicherlich nicht leichtgemacht, doch wir müssen leider mit der Tatsache leben, dass wir die Coronapandemie noch nicht überstanden haben. Das Virus ist unter uns, es ist hochansteckend und weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr. Die steigenden Infektionszahlen machen dies deutlich, auch wenn sie bislang glücklicherweise auf rein lokale Geschehnisse zurückgeführt werden können.“

Die Regelung des Landes sieht vor, dass eine Person, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf hat, weder in Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen noch auf Campingplätzen beherbergt werden darf. Betreiber von Beherbergungsstätten sind daher aufgefordert – sofern dies nicht von Gästeseite erfolgt ist - bereits gebuchte Aufenthalte zu stornieren. Können die potentiellen Gäste jedoch einen negativen Coronavirustest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, dürfen sie ihre Reise antreten und beherbergt werden.

Regelungen zu möglichen Restriktionen für Tagestouristen sind in der Verordnung nicht getroffen worden.

Das Verbot, so ist es von Landesseite zu vernehmen, wird erst dann aufgehoben werden können, wenn die letzte Überschreitung des Schwellenwertes mindestens 14 Tage zurückliegen wird. Der Schwellenwert liegt bei 50 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner.

Das Land hat jedoch angekündigt, diesen Schwellenwert nicht schematisch anzuwenden. Sofern sich das Infektionsgeschehen innerhalb eines Landkreises auf einen klar umgrenzten Personenkreis beschränken sollte, der rechtzeitig isoliert werden konnte, um eine unkontrollierte Ausdehnung der Infektion innerhalb des Landkreises zu verhindern, wäre ein Beherbergungsverbot für die (sonstigen) Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises unangemessen.