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Datum: 18. September 2025

Bau- und Umweltausschuss berät über Entlassungen von Flächen aus dem Landschaftsschutz

Angestrebtes Verfahren und Vorgehensweise am „Bocksberg“ in Hahnenklee löst kritische Debatte aus

Die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Harz (Landkreis Goslar) beschäftigte die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Umwelt in ihrer jüngsten Sitzung.

Unter dem Vorsitz von Dr. Friedhart Knolle hatte der Ausschuss in zwei Fällen über die Einleitung so genannter Entlassungsverfahren zu entscheiden. Es handelt sich um Flächen in Braunlage und auf dem Bocksberg in Goslars höchstgelegenem Stadtteil Hahnenklee.

Im dritten Fall ging es um die konkrete Entlassung einer Fläche im Bereich „Kaltes Tal“ in Bad Harzburg. Dort sollen die vorhandenen touristischen Angebote um eine „WipfelErlebnisWelt“ ergänzt werden. Der Ausschuss stimmte der Schutzgebietsentlassung bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich zu.

Als ein zusätzlicher Ausgleich für die Entlassung des Gebietes „Kaltes Tal“ wird der Schutzstatus innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der Rennbahn im Stadtteil Bündheim erhöht. Die naturschutzfachlichen Kompensationen bleiben davon unberührt.

In Braunlage, so sieht es der Antrag der Stadtverwaltung vor, soll die Fläche „Unter den Buchen“ vom LSG-Status befreit werden. Dort will ein bereits ansässiger Hotelier seinen Betrieb erweitern. Hier strebt die Stadt zwecks eines Ausgleiches die Wiederaufnahme des Kollie-Areals in das Landschaftsschutzgebiet an. Diese Fläche wurde in einem vorangegangenen Verfahren aus dem Schutzgebiet entlassen.

Besonders kritisch debattierten die Ausschussmitglieder schließlich über die Einleitung des Verfahrens am Bocksberg in Hahnenklee.

Dort möchte der seit längerem aktive Investor das bereits touristisch vorgeprägte Areal weiterentwickeln. Aus diesem Grund hatte die Stadt Goslar am 25. Juni dieses Jahres den Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Landkreis Goslar gestellt. Bereits im städtischen Bauausschuss, der am 28. Mai tagte, sei nach Darstellung der Fraktion „Die Grünen“ die Errichtung von Fundamenten hinterfragt worden. Diese Kritik lebte nun durch eine kurz vor der Sitzung eingereichte Anfrage wieder auf. Die Stadt Goslar als zuständige Baubehörde komme laut Erläuterung von Stefan Behrens, Leiter des Fachbereichs Bauen und Umwelt in der Kreisverwaltung, zu dem Schluss, dass das Setzen der Fundamente noch vom städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt, Landkreis und Investor gedeckt sei. „Weitere Baumaßnahmen“, so Behrens, „sind auf dieser rechtlichen Grundlage jedoch nicht mehr möglich.“

Erster Kreisrat Frank Dreßler ergänzte in diesem Zusammenhang, dass der Landkreis Goslar städtebauliche Entwicklungen der Kommunen grundsätzlich nicht verhindern will und auch nicht in deren bauordnungsrechtliche Bewertungen eingreift.

Die Fraktion „Die Grünen“ um Ausschussvorsitzenden Dr. Friedhart Knolle und ihren Fraktionschef Mathias Schlawitz wittern in der bislang erfolgten Vorgehensweise indes einen „möglichen Skandal“, den es aufzuklären gelte.

Die Beschlussvorlage fand am Ende dennoch eine Mehrheit. Acht „Ja-Stimmen“ standen zwei „Nein-Stimmen“ und drei Enthaltungen gegenüber.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Kreistagsgruppe Bürgerliste/WGL (Wählergemeinschaft Langelsheim), die ein Ende der finanziellen Förderung des Wintersports im Harz fordern.

Der Antrag, der sich in seiner Begründung vor allem auf den Klimawandel und damit einhergehend ausfallende Winter stützt, wurde mit dem Verweis auf eine Ganz-Jahresnutzung der beschriebenen Wintersportanlagen abgelehnt.

Die Förderung, so begründet es auch die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme, sei allein aus sportlicher Sicht gerechtfertigt, denn das Landesleistungszentrum (LLZ) Sonnenberg ist Dreh- und Angelpunkt des Skilanglaufs und besonders des Biathlon Wettkampf- und Leistungssports in Norddeutschland. Damit besitzt die Anlage ein Alleinstellungsmerkmal in Norddeutschland, Niedersachsen und dem Harz.

Bei allen im Ausschuss gefassten Beschlüssen handelt es sich wie immer um Empfehlungen. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag, der am 6. Oktober zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt.