Auszahlung monatlicher Leistungen ist sichergestellt
Der Landkreis Goslar teilt mit, dass die monatlichen auszuzahlenden Leistungen auf die Konten wie beispielsweise Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt sind. Die Schließung der Kreisverwaltung für den regulären Publikumsverkehr dient gerade dazu, dass die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten wird und die Versorgung mit wichtigen Leistungen gewährleistet ist. Auch notwendige Barauszahlungen sind nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Fachdienst für allgemeine Soziale Hilfen und Migrationsdienste weiterhin möglich.