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Datum: 20. Februar 2020

Asklepios lehnt außergerichtliche Einigung mit dem Landkreis ab

Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig für den 23. April anberaumt

Im Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Goslar und dem Asklepios Klinikkonzern um das Krankenhaus in Clausthal-Zellerfeld wird es konkreter. Das Landgericht Braunschweig hat die mündliche Verhandlung für den 23. April anberaumt.

Das Gericht hatte im Vorfeld des nun festgelegten Verhandlungstermins einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorgeschlagen. Der Landkreis willigte umgehend ein. Asklepios wiederum hat dem Mediationsverfahren nicht zugestimmt. Für Landrat Thomas Brych passt dieses Verhalten ins Bild. „Wir waren und sind zu jedem Zeitpunkt gesprächsbereit, das waren wir auch im Vorfeld der Klageerhebung. Dass Asklepios nun erneut eine außergerichtliche Einigung ablehnt, ist für mich insofern ernüchternd, da es deutlich macht, dass der Klinikkonzern ganz offenbar keinerlei Interesse an einer Einigung zum Wohle der Patientinnen und Patienten hat“, kommentiert der Chef der Goslarer Kreisverwaltung.

Der Landkreis Goslar hat gegen den Klinikbetreiber auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses im Februar vergangenen Jahres Klage vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. Dem Krankenhauskonzern wird vorgeworfen, die im Privatisierungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht zu erfüllen. Konkret geht es um den Erhalt und die Weiterentwicklung des Krankenhauses in Clausthal-Zellerfeld.