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Datum: 5. August 2020

Anspruch auf Testung von Reiserückkehrern

Für die Testung von Reiserückkehrern sind in Deutschland die niedergelassenen Ärzte, die Testzentren sowie von diesen beauftragte Labore durch Verordnung bestimmt worden.

Seit Samstag, den 1. August 2020 ist durch Verordnung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn festgelegt worden, dass sich Personen auch ohne Symptome nach Reiserückkehr aus dem Ausland innerhalb von 72 Stunden nach Einreise testen lassen können. Diese Testungen werden nicht durch die örtlichen Gesundheitsämter durchgeführt. Für die Leistungserbringung wurden die niedergelassenen Ärzte vorgesehen. Wenn die Praxen den Test nicht direkt durchführen können, stehen daneben mittels Überweisung und Terminvereinbarung die von der kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren sowie die von diesen beauftragten labormedizinischen Einrichtungen zur Verfügung. Für den Bereich des Landkreises Goslar wurde hierzu erneut das Testzentrum in Braunschweig in dieser Woche geöffnet.

Für die Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten weiterhin die Regelungen zur Absonderung und zur unverzüglichen Kontaktaufnahme zum örtlich zuständigen Gesundheitsamt aus § 27 der aktuell gültigen Corona-Verordnung. Die entsprechenden Verordnungsregeln, weitere Informationen und ein Kontaktformular sind auf der Homepage des Landkreises Goslar in den Conrona-Informationen zu finden.