Angehörige pflegebedürftiger Personen können sich bereits impfen lassen
Alle Personen, die engen Kontakt zu einer pflegebedürftigen Person oder zu einer Schwangeren haben, werden laut Impfverordnung des Bundes der zweiten Priorität zugeordnet und können daher bereits jetzt eine Impfung erhalten. Der Landkreis Goslar weist daraufhin, dass alle Pflegebedürftigen die nicht in einer Einrichtung leben, jeweils zwei enge Kontaktpersonen benennen können. Gleiches gilt für Schwangere.
Die Termine werden weiterhin vom Land Niedersachsen unter der Hotline 0800 9988665 oder über das Online-Portal (www.impfportal-niedersachen.de) vergeben. Bei der Anmeldung muss darauf geachtet werden, dass alle unter 70-Jährigen in diesen Fällen als Grund „berufliche Indikation“ angeben.
Auf der Corona-Infoseite des Landkreises Goslar (https://corona.landkreis-goslar.de) ist der notwendige Vordruck abzurufen. Dieser ist ausgefüllt zum Termin mitzubringen. Seit dem 7. April 2021 impfen auch die Hausärzte. Dies macht sich auf der Warteliste des Impfzentrums positiv bemerkbar. Aktuell sind dort nur rund 200 Personen täglich registriert. Mit einer Terminvergabe ist innerhalb von ein bis zwei Wochen zu rechnen.