Wahlen
Der Landkreis Goslar als Kreiswahlleitung
Im Rahmen von Wahlen und anderen Abstimmungen (zum Beispiel Bürgerentscheid) übernimmt der Landkreis Goslar als Kreiswahlleitung je nach Art der Wahl unterschiedliche Aufgaben im jeweiligen Wahlkreis. Dazu gehört unter anderem die Entgegennahme und die Überprüfung eingereichter Wahlvorschläge der Parteien beziehungsweise Wählergruppen oder Einzelkandidaten, die Einberufung eines Kreiswahllausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge und zur Feststellung des amtlichen Wahlendergebnisses im Wahlkreis, die Beschaffung der Umschläge für die Briefwahl und der amtlichen Stimmzettel, die Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahltag sowie diverse öffentliche Bekanntmachungen zur Wahl.
Zudem fungiert die Kreiswahlleitung als Schnittstelle zwischen der Landeswahlleitung in Niedersachsen und den kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Goslar. Daher ist der Landkreis Goslar beim Thema Wahlen weniger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, als die Städte und Gemeinden es sind. Denn Letztere führen auch das sogenannte Wählerverzeichnis und geben die Wahlbenachrichtigungen sowie die Briefwahlunterlagen an die Bürgerinnen und Bürger aus. Auch der Betrieb der Wahllokale am Wahltag ist Aufgabe der Städte und Gemeinden
Europawahl
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnetensitze der 705 Sitze des Europäischen Parlaments. Die Wahl der 96 deutschen Mandate erfolgt nach den Grundsätzen einer (reinen) Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Eine Untergliederung des Wahlgebiets in Wahlkreise erfolgt nicht. Insofern ist der Landkreis Goslar Kreiswahlleitung für alle seine kreisangehörigen Gemeinden. Empfänger von Wahlvorschlägen ist allein die Bundeswahlleitung. Der nächste Urnengang findet am 09.06.2024 statt.
Bekanntmachungen zur Europawahl:
- Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024
- Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 13.06.2024 zur Ergebnisfeststellung für die Europawahl am 09.06.2024 im Gebiet des Landkreises Goslar
- Bekanntmachung über den Zusammentritt der Briefwahlvorstände zur Europawahl am 09.06.2024
Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland werden voraussichtlich im Herbst 2025 neu gewählt.
Für die Bundestagswahlen gelten das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO). Die Bundeswahlleitung hat Informationen für Parteien, Wählergruppen und parteilose Einzelbewerber beziehungsweise -Bewerberinnen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf der offiziellen Seite der Bundeswahlleitung abgerufen werden können. Dort sind auch die oben genannten Rechtsgrundlagen zu finden.
Wahlkreise
Der Landkreis Goslar ist bei der Bundestagswahl zwei Wahlkreisen zugeordnet. Der nordwestliche Teil mit den Städten Seesen und Langelsheim und der Gemeinde Liebenburg ist dem Wahlkreis 49 Salzgitter-Wolfenbüttel zugehörig. Die Kreiswahlleitung obliegt der Stadt Salzgitter oder dem Landkreis Wolfenbüttel.
Der südöstliche Teil des Landkreises Goslar mit den Städten Goslar, Bad Harzburg, Braunlage und der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gehört zum Wahlkreis 52 Goslar-Northeim-Osterode. Für diesen Wahlkreis hatte der Landkreis Goslar die Kreiswahlleitung bei der Wahl 2021 inne. 2025 wird voraussichtlich der Landkreis Northeim dies turnusmäßig wieder übernehmen.
Kommunal- und Direktwahlen
In Niedersachsen finden die nächsten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte) und der Hauptverwaltungsbeamten (Landrät*innen, Bürgermeister*innen, Oberbürgermeister*innen) voraussichtlich im Herbst 2026 statt. Eine mögliche Stichwahl der Landrätin oder des Landrates findet zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Für die Kommunalwahlen gelten das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO). Die Niedersächsische Landeswahlleitung hat Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf ihrer Internetseite der Landeswahlleitung abgerufen werden können. Dort sind auch die oben genannten Rechtsgrundlagen zu finden.
Landtagswahlen in Niedersachsen
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen wird voraussichtlich im Herbst 2027 stattfinden.
Wahlkreise
Der Landkreis Goslar ist bei der Landtagswahl in drei Wahlkreise unterteilt:
Der Wahlkreis 12 Göttingen/Harz besteht unter anderem aus der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und der Stadt Braunlage. Für diesen hat der Landkreis Göttingen die Kreiswahlleitung inne.
Der Wahlkreis 13 Goslar besteht aus den Städten Bad Harzburg, Goslar, Langelsheim und der Gemeinde Liebenburg. Für diesen hat der Landkreis Goslar die Kreiswahlleitung inne.
Der Wahlkreis 18 Einbeck besteht unter anderem aus der Stadt Seesen. Für diesen hat der Landkreis Northeim die Kreiswahlleitung inne.