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Regeln vom Landkreis Goslar

Wo gilt das?

Die Haus-Ordnung gilt für alle Häuser und Orte vom Landkreis Goslar.
Und die Haus-Ordnung gilt für alle Besucher und Besucherinnen von diesen Häusern und Orten.
Die Haus-Ordnung gilt auch für die Außen-Gelände.
Die Außen-Gelände sind zum Beispiel:

  • Gärten
  • Höfe.

Die Schulen sind eine Ausnahme.
Für die Schulen gilt die Haus-Ordnung nicht.

So sollen Sie sich benehmen.

  • Sie dürfen nur in die öffentlichen Bereiche gehen.
  • Sie müssen leise sein.
    Und Sie müssen freundlich sein.
  • Sie dürfen nichts kaputt machen.
    Und Sie dürfen nichts dreckig machen.
  • Sie dürfen in den Gebäuden nicht rauchen.
    Und Sie dürfen in den Gebäuden keinen Alkohol trinken.
  • Sie müssen Ihren Müll in die Müll-Eimer werfen.
  • Sie dürfen keine Tiere mit in die Gebäude nehmen.
    Es gibt Ausnahmen:
    Sie haben einen Blinden-Hund oder einen Dienst-Hund?
    Dann dürfen Sie den Hund mitnehmen.
    Sie wollen ein Tier dem Veterinär-Dienst und Verbraucher-Schutz zeigen?
    Dann dürfen Sie das Tier mitnehmen.
  • Sie dürfen keine Waffen oder gefährliche Sachen mit in die Gebäude nehmen.
    Es gibt Ausnahmen:
    Sie arbeiten bei der Polizei oder beim Sicherheits-Dienst?
    Dann dürfen Sie Waffen und gefährliche Sachen mitnehmen.
    Sie wollen eine Waffe oder eine gefährliche Sache der Waffen-Behörde zeigen?
    Oder Sie wollen eine Waffe oder eine gefährliche Sache der Jagd-Behörde zeigen?
    Dann dürfen Sie die Waffe oder die gefährliche Sache mitnehmen.
    Der Sicherheits-Dienst darf kontrollieren:
    Haben Menschen Waffen oder gefährliche Sachen dabei?
    Der Sicherheits-Dienst sagt Ihnen etwas?
    Dann müssen Sie das machen.
  • Wollen Sie Werbung aufhängen?
    Oder wollen Sie Infomaterial aufhängen?
    Dann brauchen Sie eine Erlaubnis dafür.
  • Wollen Sie Fotos machen?
    Oder wollen Sie Videos machen?
    Dann brauchen Sie eine Erlaubnis dafür.
  • Betteln ist verboten.
  • Hausieren ist verboten.
    Hausieren heißt:
    Man geht von Tür zu Tür und will etwas verkaufen.
    Man darf nichts verkaufen.
  • Es gibt eine Gefahr?
    Zum Beispiel:
    Feuer
    Amok-Lauf
    Bei einem Amok-Lauf will jemand andere Menschen töten.
    Das Personal sagt Ihnen etwas?
    Dann müssen Sie das machen.
    So sind sie sicher.
  • Haben sie etwas gefunden?
    Dann geben Sie es bitte einem Mitarbeiter vom Landkreis ab.

Jemand hält sich nicht an die Regeln?
Was passiert dann?

  • Eine Führungs-Kraft kann Ihnen ein Haus-Verbot geben.
  • Sie müssen dann sofort:
    aus den Häusern vom Landkreis Goslar gehen
    von dem Außen-Gelände vom Landkreis Goslar gehen.
  • Sie halten sich nicht an das Haus-Verbot?
    Dann zeigt man Sie an.
  • Sie machen etwas kaputt?
    Dann müssen Sie dafür bezahlen.

Die Haus-Ordnung gilt ab jetzt.

Goslar, 15. Oktober 2025

In Vertretung
Frank Dreßler

Frank Dreßler ist der erste Kreisrat.