Landkreis und Stadt Goslar schränken Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und dem Grundwasser ein
Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung gemacht.
Die Allgemeinverfügung gilt immer wieder in den Monaten Mai bis September.
Die Stadt Goslar hat auch eine Verfügung gemacht.
Aber die Verfügung gilt nicht immer wieder.
Es ist sehr trocken im Landkreis Goslar.
Deshalb gibt es in den Flüssen und Seen nur noch wenig Wasser.
Das Wetter wird bald nicht besser.
Deshalb sagt die Kreis-Verwaltung:
Man darf kein Wasser mehr aus Flüssen und Seen nehmen.
Und man darf kein Grund-Wasser mehr nehmen.
Grund-Wasser ist Wasser aus der Erde.
Zum Beispiel aus einem Brunnen.
Man darf das Wasser nicht mehr für bestimmte Sachen benutzen.
Zum Beispiel:
- um Felder zu gießen
- um Wälder zu gießen
- um Parks zu gießen
- um Gärten zu gießen
- um Sport-Plätze zu gießen.
Die Regel gilt ab dem 27. Juni 2025.
Die Regel gilt nur von 10:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends.
Die Stadt Goslar macht für ihren Bereich fast die gleiche Regel.
Die Regeln heißen: Allgemeinverfügungen.
Sie können die Regeln auf den Internet-Seiten von der Stadt und dem Landkreis lesen.
Die Internet-Seiten sind:
www.landkreis-goslar.de
www.goslar.de
Allgemeinverfügung Landkreis Goslar: 26.2025 26.06.2025 Amtsblatt Landkreis Goslar