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Datum: 30. April 2026

Kreisverwaltung schränkt Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und dem Grundwasser ein

Allgemeinverfügung tritt ab dem 1. Mai wieder in Kraft und entfaltet Wirkung bis zum 30. September

Man darf kein Wasser aus Flüssen und Bächen nehmen.
Und man darf kein Wasser aus dem Grundwasser nehmen.
Das gilt für die Zeit von 10:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends.
Das hat der Landkreis Goslar gesagt.
Das gilt ab dem 1. Mai 2026 bis zum 30. September 2026.
So soll man weniger Wasser verlieren.
Das Wasser soll nicht verdunsten.

Die genauen Gesetze stehen im digitalen Amts-Blatt vom Landkreis Goslar.
Das Amts-Blatt ist vom 26. Juni 2025.
Sie finden das Amts-Blatt auf der Internet-Seite vom Landkreis Goslar.