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Die digitale Bauakte

Zur Baugenehmigung im transparenten Online-Verfahren

Zum 1. Juni 2023 hat der Landkreis Goslar die digitale Bauakte eingeführt. Bauherren, Architekten und Behörden bietet sich ein zeitgemäßer Weg zur Baugenehmigung.

Der Gesetzgeber schreibt seit 1. Januar 2022 in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vor, dass so genannte baurechtliche Verfahren digital einzureichen sind. Den Bauaufsichtsbehörden wurde für die Umstellung eine Übergangsfristfrist bis zum 1. Januar 2024 eingeräumt. Die Goslarer Kreisverwaltung hat von dieser Option Gebrauch gemacht, konnte nun aber doch früher an den Start gehen.

Ab sofort werden daher neue Bauanträge, baurechtliche Anzeigen und Mitteilungen grundsätzlich nur noch in digitaler Form entgegengenommen. Zuvor eingereichte konventionelle Anträge und laufende Verfahren werden noch in ihrer bisherigen Form weiterbearbeitet.

Mit Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens nehmen alle Beteiligten elektronisch am Verfahren teil – beginnend bei Bauherr*innen, über Entwurfsverfasser*innen, bis hin zu beteiligten Behörden. In einem rechts- und revisionssicheren Raum können alle Beteiligten, je nach ihren Berechtigungen und Rollen, im Baugenehmigungsverfahren Dokumente und Nachrichten ablegen und austauschen.

Die Entwurfsverfassenden reichen den Bauantrag samt Antragsunterlagen über das Serviceportal Landkreis Goslar ein.

  • Gleichzeitig ist zur Rechtssicherheit derzeit noch eine Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren mit Ihrer Unterschrift und der des/der Bauherr*in im Bauamt postalisch, persönlich oder per Fax zu übersenden.
  • Die Bauaufsicht legt nun ein Aktenzeichen für den Antrag und eine digitale Akte (sogenannter Projektraum) auf conject PM an. Die Entwurfsverfassenden beziehungsweise die Bauherren werden von der Bauaufsichtsbehörde in den Projektraum per E-Mail eingeladen, meldet sich über das Internet auf der Bauplattform an und kann auf den Projektraum zugreifen. Bei erstmaliger Antragstellung ist bei Annahme der Einladung eine Registrierung auf conject PM erforderlich.
  • Die Entwurfsverfassenden bereiten die Bauvorlagen digital vor und erzeugen daraus PDF-Dokumente mit entsprechenden Dokumentenbezeichnungen/Dateinamen.
    Wichtig sind die Bezeichnungen der Dokumente! Konkrete Beschreibungen dazu finden Sie hier (Hinweise zur Dokumentenbezeichnung). Die Bauantragsunterlagen sind ausschließlich als PDF-Dateien hochzuladen. Die ursprünglichen Antragsunterlagen sind im Ordner 10 Antragsunterlagen einsehbar. Nachträglich eingereichte Unterlagen sind in den Ordner 11 zu laden. Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind, erfolgt die Prüfung des Antrages und die digitale Beteiligung anderer Behörden.
  • Die Bauaufsicht bearbeitet den Antrag, stellt eventuell Nachforderungen (Ordner "40 Allgemeiner Schriftverkehr" im Bereich "Dokumente") und speichert sämtlichen Schriftverkehr und später den Bescheid (Vorbescheid, Baugenehmigung, Kostenentscheidung) in dem Projektraum (Ordner 50 "Bescheide Bauaufsicht" und 51 "Anlagen Bauaufsicht") auf Conject PM ab.
    Die Bauherren und Entwurfsverfassenden erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen und/oder herunterladen. Bauherren und Entwurfsverfassende können sich jederzeit im Internet in der Conject PM anmelden und so auf den Projektraum zugreifen und sich informieren.
  • Weitere Informationen zum Verfahrensablauf liefert das Handbuch für Entwurfsverfasser

Weitere Hilfen gibt es unter Itebau Unternehmensgruppe.

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