Künftig nur noch Anzeige bei der Gemeinde
Zum 1. Januar 2012 gibt es deutliche Erleichterungen für Gaststättenbetreiber. Mit der Neuregelung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes entfällt die bisherige Erlaubnispflicht. Auch die Zuständigkeiten werden neu geordnet: Während ...
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