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29.06.2012
Jugendamt führt Vereinsvormundschaften ein


Vereinsvormundschaften Der Goslarer Verein für Betreuung e. V. der übernimmt künftig einzelne Vormundschaften für Kinder und Jugendliche vom Jugendamt des Landkreises Goslar. Nach dem Votum des Kreistages am 11. Juni 2012 wurde der entsprechende Vertrag in der vergangenen Woche unterzeichnet.

Grundlage ist eine Änderung im Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Hier ist erstmalig die persönlich geführte Vormundschaft explizit als Leitbild gesetzlich verankert. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und regelmäßige Kontakte mit seinem Mündel wahrzunehmen.

 

Bei der Vertragsunterzeichnung (von links):
vorn: Erste Kreisrätin Kathrin Weiher und der Vorsitzende des Betreuungsvereins Bernd Fricke,
dahinter: Anke Ristau (Jugendamt) und Jürgen Slotosch (Fachbereichsleiter)

„Mit diesem neuen Modell der „Vereinsvormundschaften“ wollen wir Kinder und Jugendliche in Vormundschaft künftig noch umfassender betreuen als bislang“, erklärt Erste Kreisrätin Kathrin Weiher. „Wir freuen uns, dass wir mit dem Betreuungsverein einen kompetenten Partner gewinnen konnten.“ Derzeit ist das Goslarer Jugendamt Vormund für  112 Kinder und Jugendliche. Der Betreuungsverein hat mehrjährige Erfahrungen im Betreuungsrecht für Erwachsene. Er wird die Aufgaben der Vormundschaft auf einzelne seiner fachlich qualifizierten Mitglieder oder Mitarbeiter übertragen. Die Arbeit an den Vereinsvormundschaften beginnt, wenn die Erlaubnis des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie vorliegt.

Informationen zur Vormundschaft gibt es unter www.landkreis-goslar.de/vormundschaft oder telefonisch unter 05321 76-530.