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Einzelbetriebliches Förderprogramm des Landkreises Goslar

 
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Zur Schaffung neuer und zur nachhaltigen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gewährt der Landkreis Goslar Zuschüsse insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

In dem Förderprogramm, das auch die Städte und Gemeinden im Landkreis mitfinanzieren, stehen auf die Jahre 2008 bis 2013 anteilig verteilt insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Dabei stammen 60 % der Mittel aus dem EFRE-Fördertopf der Europäischen Union.

Betriebe oder Existenzgründer, die im Landkreis Goslar in neue Maschinen oder Einrichtungen investieren wollen, können einen Förderantrag stellen. Voraussetzung dafür ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder zumindest die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze. Der Zuschuss kann abhängig von der Unternehmensgröße und Investitionsart bis zu 20 % betragen. Die förderfähige Mindestinvestitionssumme muss bei kleinen Unternehmen mindestens 25.000 € und bei mittleren und sonstigen Unternehmen mindestens 35.000 € betragen. Maximal kann ein Zuschuss in Höhe von 120.000 € erreicht werden.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass vor dem Beginn Ihres Vorhabens der Förderantrag gestellt und die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt sein muss!


Wer kann Anträge stellen?

Anträge können durch kleine, mittlere und sonstige Unternehmen aus folgenden Branchen gestellt werden:

  • Industrie und Handwerk
  • Groß- und Versandhandel
  • Bau- und Verkehrsgewerbe
  • Beherbergungsgewerbe
  • gehobene Speise- und Erlebnisgastronomie
  • unternehmensnahe Dienstleistungen
  • Einzelhandel
  • gesundheitsnahe Dienstleistungen

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Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Existenzgründungen 
  • Errichtung einer Betriebsstätte als Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle 
  • Erweiterung einer Betriebsstätte 
  • Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stilllgelegten Betriebsstätte 
  • grundlegende Rationalisierung, Diversifizierung und Modernisierung

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Welche Kosten sind förderfähig?

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Sachanlagevermögen
  • Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern
  • aktivierte Eigenleistungen

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Weitere Informationen und Unterlagen

 

  EFRE Logo

Wichtig: Das Antragsformular erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Goslar!