29.07.2010Überschwemmungsgebiet Nette, Markau und Schildau vorläufig gesichert
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© Landkreis Goslar Die Übergangsvorschrift soll verhindern, dass Vorhaben realisiert werden, die später in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht oder nur unter Bedingungen und Auflagen zulässig wären. Im Mittelpunkt der Regelungen steht die Freihaltung des Überschwemmungsgebietes. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet ist in seiner Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten. Es dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Neue oder erweiterte Bauwerke müssen den Belangen des Hochwasserschutzes genügen. Außerdem ist dafür ab sofort eine besondere wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Überschwemmungsgebietskarten können beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, Goslar in Zimmer 3011 eingesehen werden. Infos gibt es in Kürze auch im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de / Hochwasser- & Küstenschutz /Hochwasserschutz / Überschwemmungsgebiete / Zu den Überschwemmungsgebietskarten oder unter www.landkreis-goslar.de/Bürgerservice/Umwelt/Aktuelles. Ansprechpartner zum Thema ist Rainer Pramann, Fachdienst Umwelt, Tel.: 05321 76-666, E-Mail: rainer.pramann@landkreis-goslar.de. |
