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12.03.2010
Osterfeuer und Walpurgisfeuer - Brauchtumsfeuer nicht zur Müllbeseitigung missbrauchen


Osterfeuer
© Landkreis Goslar 
In den Städten und Gemeinden des Landkreises beginnen jetzt die Vorbereitungen für Osterfeuer und Walpurgisfeuer. Damit die beliebten Veranstaltungen ein ungetrübter Spaß für Mensch und Natur bleiben, weist der Fachdienst Umwelt des Landkreises Goslar auf die „Spielregeln“ zum Abbrennen der Brauchtumsfeuer hin:

  • Es darf nur geeignetes Material wie Baum- und Strauchschnitt, Stroh und unbehandeltes Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von Sperrmüll, behandeltem Holz, Reifen, Altöl und sonstigen Abfällen ist eine unzulässige Abfallentsorgung und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
  • Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden, weil dies sonst als unzulässige Abfallablagerung gilt.
  • Das Brennmaterial darf erst am Tag, an dem das Brauchtumsfeuer angezündet werden soll, von der Sammel- auf die Feuerstelle umgesetzt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Tiere, die dort Unterschlupf gefunden haben, nicht gefährdet werden. Außerdem gibt dies die Möglichkeit, enthaltene Abfälle noch rechtzeitig auszusortieren.
  • Nach dem Abbrennen muss der Platz sauber hinterlassen werden. Dazu gehört, dass Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle innerhalb einer Woche ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der Landkreis Goslar wird bei Bedarf Vor- und Nachkontrollen durchführen.