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Schulen im Landkreis Goslar

Schulisches Angebot:Schule_Am_Stadtgarten

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind die Kommunen verpflichtet, Schulanlagen zur Verfügung zu stellen, während das Land Niedersachsen für die Unterrichtsversorgung und den Einsatz der Lehrkräfte zuständig ist.

Von der Grundschule bis zum Gymnasium sind flächendeckend alle Schulformen im Kreisgebiet vorhanden.

Der Landkreis Goslar ist Schulträger für 16 allgemein bildende und 3 Berufsbildende Schulen im gesamten Kreisgebiet. Die Schulträgerschaft umfasst alle Schulen ab der Sekundarstufe I (Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen, beginnend ab Klasse 5) sowie der Primarbereich für die Förderschulen.

Die Stadt Goslar hat im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis Goslar die in ihrem Gebiet befindlichen allgemein bildenden Schulen ab dem Sekundarbereich I in die eigene Trägerschaft übernommen. Der Landkreis Goslar beteiligt sich an den daraus entstehenden Kosten.

Zum Schuljahresbeginn 2010/11 wurde das Angebot um eine Integrierte Gesamtschule am Standort Goslar – Oker erweitert werden.

Träger der Grundschulen sind in allen Fällen die jeweiligen Bergstädte, Städte, Gemeinden bzw. Samtgemeinden.

Liste der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Goslar:

Schulträgerschaft

Schulträgerschaft was bedeutet das überhaupt? In den §§ 101 – 111 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) werden hierzu erläuternde Ausführungen gemacht.

Zusammengefasst kann man sagen, dass der jeweilige Schulträger die Verantwortung dafür hat, für das Schulleben die äußeren Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu stellt er die finanziellen Ressourcen für den Unterrichtsbetrieb und für das Gebäude zur Verfügung. Dies umfasst u. a. die Bereitstellung des Personals im Hausdienst, im Schulsekretariat sowie im Bereich der Reinigung, die Pflege der Außenanlagen und die bauliche Unterhaltung des Schulgebäudes.

Sollte es aus Ihrer Sicht in diesen Bereichen zu Problemen kommen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Bildung und Kultur gerne zur Verfügung. 


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Pädagogische Zuständigkeit

Als Ansprechpartner für Fragen/Probleme, die ihren Ursprung im pädagogischen Bereich haben, ist die Niedersächsische Landesschulbehörde zuständig.

Für die Gymnasien und die Berufsbildenden Schulen ist die Nds. Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig zuständig.


Für alle anderen allgemein bildenden Schulen erhalten Sie Auskunft bei der Nds. Landesschulbehörde, Dezernat 2, Regionalabteilung Braunschweig, Regierungsschuldirektor Solf (Tel.: 0531 / 484-3032).

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Kreiselternrat

Wahlverfahren

Der Kreiselternrat Goslar wird alle zwei Jahre im Rahmen einer mittelbaren Wahl (Delegiertenversammlung) gewählt. Eine mittelbare Wahl sieht das Nds. Schulgesetz immer dann vor, wenn es im Kreisgebiet mehr als 28 Schulen gibt. Im Jahr 2011 waren es 65 im Landkreis Goslar. Diese 65 Schulen sind aufgefordert, jeweils 2 Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden. Ausschließlich diese Delegierten sind dann berechtigt aus ihrer Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitgliedern des Kreiselternrates zu wählen, die dann für zwei Jahre die Vertretung aller Erziehungsberechtigten im Kreiselternrat wahrnehmen. Eine Nachwahl ist innerhalb der laufenden Wahlperiode nicht möglich.

Zusammensetzung

Damit im Kreiselternrat alle Schulformen vertreten sein können, sind die Sitze nach Schulformen gestaffelt. Die Anzahl der Vertreter(innen) der jeweiligen Schulformen ergibt sich wie folgt:

4 bis 9 Schulen 3 Vertreter(innen),
10 bis 24 Schulen 4 Vertreter(innen),
25 und mehr Schulen 5 Vertreter(innen).


Nach dem derzeitigen Stand ergeben sich für den Kreiselternrat des Landkreises Goslar folgende Vertreterzahlen für die öffentlichen Schulen:

Grundschulen 5 Vertreter(innen),
Hauptschulen 3 Vertreter(innen),
Realschulen 4 Vertreter(innen),
Oberschulen 3 Vertreter(innen),
Förderschulen 3 Vertreter(innen),
Gymnasien 3 Vertreter(innen),
Berufsbildende Schulen 3 Vertreter(innen),


Insgesamt: 24 (mögliche) Vertreter(innen)

Hinzu kommen die Mitglieder für die Schulen in privater Trägerschaft (Burgberg-Gymnasium in Bad Harzburg, die Freie Schule Bredelem und drei Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung). Damit ergibt sich für den Landkreis Goslar eine Mitgliederzahl von 28.

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Aktuelles Gremium

Der amtierende Kreiselternrat hat sich in seiner ersten Sitzung am 24.11.2011 konstituiert. Er besteht aus 27 Mitgliedern und 21stellvertretenden Mitgliedern.

Die Wahlperiode läuft bis zum Ende des Schuljahres 2012/13.

Bild des Vorstands:

 amtierender Kreiselternrat

Von links nach rechts:

Stephanie Meierhoff Beisitzerin Hauptschule Kaiserpfalz Goslar
Inga Kühn (zurückgetreten)

 

 
Martin Borchers stellvertretender Vorsitzender BbS Goslar-Baßgeige
Martin Peters Vorsitzender Grundschule Bündheim
Andrè Stute Beisitzer Schule an der Deilich Bad Harzburg - Oberschule
N. N. Beisitzer/-in  


Es besteht die Möglichkeit, mit dem Vorstand des Kreiselternrates per Mail in Kontakt zu treten.

Kreiselternrat

Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Nachricht an alle fünf  Vorstandsmitglieder weitergeleitet wird. Eine direkte Auswahl einer einzelnen Person ist leider nicht möglich.

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Aufgaben des Kreiselternrates

§ 99 des Nds. SchulgesetzesAufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte

(1) Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach §106 Abs.1 Satz 1. Sind nach §97 Abs.1 keine Gemeindeelternräte zu bilden, so beteiligen die Schulträger die Schulelternräte.

(2) Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Bezirk vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Ist in einem Gemeinde- oder Kreiselternrat ein Beschluss gegen die Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst worden, so ist ihm auf deren Verlangen deren Stellungnahme beizufügen.

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Geschäftsordnung des Kreiselternrates

Hier finden Sie die Geschäftsordnung. [PDF: 26 KB]