Informationen zur "Schweinegrippe"
Weitergehende Informationen zum Thema "Schweinegrippe" (A H1N1) finden Sie auf den untengenannten Seiten:
- Robert-Koch-Institut, Berlin
- Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Hannover
- Merkblatt für erkrankte Erwachsene
- Merkblatt für Eltern erkrankter Kinder
- Merkblatt für erkrankte Personen mit Kontakt zu gefährdeten Personengruppen
- Verhaltensregeln bei Kontakten - “Schweinegrippe“
- Empfehlungen zum persönlichen Grippeschutz
- Flyer “Schweinegrippe“ (russisch) Советы и информация о „свином гриппе“
- Flyer “Schweinegrippe“ (türkisch) “Domuz gribi„ konusunda tavsiye ve bilgiler
- Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu
- “Schweinegrippe“ - Informationspaket für Schulen und Kindertagesstätten in Niedersachsen
Ärzte und Ärztinnen, die einen Influenza A/H1N1 Verdachtsfall melden müssen, verwenden bitte dieses neue Meldeformular.
Informationen zu anderen meldepflichtigen Krankheiten
Scharlach
Trinkwasser - aktuelle Informationen
Am 01.11.2011 ist eine wesentliche Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie hat unmittelbare Auswirkungen unter anderem auf die Anzeigepflicht und Untersuchungspficht der Betreiber von gewerblich oder öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen mit zentralen Anlagen zur Trinkwassererwärmung.
Die Neuregelung betrifft eine Anzeigepflicht von sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und eine Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionellen in Trinkwassererwärmungsanlagen und in der Trinkwasser-Installation.
In einem Informationsblatt sind die Neuerungen und damit verbundenen Pflichten für Sie ausführlich erläutert. Für die Anzeige der Großanlagen verwenden Sie bitte das Anzeigeformular. Falls eine größere Anzahl von Anlagen anzuzeigen ist, können Sie eine dafür vorgesehene Anzeigetabelle bei
Herr Achim Höfertanfordern.
Die Untersuchunspflicht ist durch den Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Trinkwasser-Installation selbständig, das heißt ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt, zu erfüllen. Hierzu ist eine zugelassene Untersuchungsstelle zu beauftragen, die Sie in der Laborliste finden.
