Abbruch von Gebäuden
Besondere Regelungen
Beim Abbruch von Baudenkmalen und von Anlagen, die das Erscheinungsbild eines Denkmals beeinflussen, ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde notwendig. Näheres dazu finden Sie hier.
Besondere Regelungen gibt es auch auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften, z.B.
