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Hilfen zur Gesundheit: Gewährung

Leistungsbeschreibung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.


Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.


Zuständigkeit:

Fachbereich Familie, Jugend & Soziales
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: 05321-76-0
Fax: 05321-76-597
E-Mail    Karte


Ansprechperson:

Herr Volker Stecher

Telefon: 05321 76-512
Fax: 05321 76-99512
Raum: 228
E-Mail