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Forstrecht

Leistungsbeschreibung

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt die Erhaltung und Nutzung des Waldes wegen seiner wirtschaftlichen Nutzung, der Bedeutung für Erholung und Umwelt in der vielfältigsten Form. Weiterhin die Waldbewirtschaftung und–entwicklung, Maßnahmen gegen Waldbrände und Schädlinge. So sind Waldbrandbeauftragte bestellt, die ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr abstimmen. Geregelt wird auch das Betreten und das Verhalten in der freien Landschaft mit den verschiedenen Eingriffsmöglichkeiten des Ordnungsrechts. Das Gesetz ist eng verknüpft mit den Belangen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft. Unterschieden werden verschiedene Waldeigentumsarten.

Der Landkreis Goslar auch für den Bereich der Stadt Goslar zuständig. Das Gesetz regelt die enge Anbindung an die Anstalt Niedersächsische Landesforsten.


Zuständigkeit:

Fachbereich Ordnung, Verkehr & Rettungswesen
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: 05321 76-0
Fax: 05321 76-339
E-Mail    Karte


Ansprechperson:

Herr Lutz Schinke

Telefon: 05321 76-326
Fax: 05321 76-99326
Raum: 007
E-Mail