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Buß- und Verwarngelder

Aufgabenbeschreibung Bußgeldstelle

Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt.
 
Der Landkreis Goslar ist zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Zum Beispiel:
 

Geschwindigkeitsüberschreitung
Rotlichtverstoß
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung
Überladung
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Alkohol und Drogen am Steuer
Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (z. B. Lenkzeitüberschreitung)
Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung
Verstöße in der Lebensmittelhygiene
 
Weitere typische Beispiele im Bußgeldkatalog im Einzelnen aufgeführt. Der Bußgeldkatalog bestimmt Regelsätze für die Höhe des Bußgelds und sieht für bestimmte Verstöße auch die Anordnung von Fahrverboten vor. Voreinträge im Flensburger Verkehrszentralregister führen in der Regel zu einem erhöhten Bußgeld.
 
Das Bußgeldverfahren ist aufwändiger als das Verwarnungsgeldverfahren. Grundsätzlich finden im Bußgeldverfahren die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechende Anwendung. Bußgelder haben in der Regel eine Höhe von mindestens 40,00 Euro.
Nachdem der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hat und der Sachverhalt aufgeklärt ist, erlässt die Behörde für einen vorliegenenden Verstoß einen Bußgeldbescheid. Ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid ist – soweit der Bußgeldkatalog dieses vorsieht – mit einer Eintragung in das Verkehrszentralregister verbunden (Punkte). Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.
 
Anhörungsbogen:
 

Der Anhörungsbogen wird immer der/ dem Fahrzeughalter/in zugesandt.
Es wird der/ dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern.
Fahrzeugführer/in kann benannt werden (z.B. bei Firmenwagen)
 
Zahlung:
 
Bei Einverständniserklärung zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche.
Rechtsanspruch im Rahmen der Anhörung:
 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückäußerung.
Die Verwaltungsbehörde kann ohne eine weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen.
 
Bußgeldbescheid:
 

Im Bußgeldbescheid wird die Geldbuße festgesetzt.
Es werden Gebühren und Auslagen nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz erhoben.
Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach ist der Bescheid mahn- und vollstreckbar.
 
Vollstreckung:
 

Fehlt eine Reaktion, folgt die Vollstreckung bis zur Pfändung.
Bei einem fristgerechtem Einspruch, prüft die Bußgeldstelle anhand der vorgetragenen Informationen neu.
 
Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung:
 
Zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Der Landkreis Goslar ist in Zusammenarbeit mit der Polizei bestrebt, diese Ursache für viele getötete und verletzte Menschen zu beseitigen. An Unfallschwerpunkten im Kreisgebiet wird daher regelmäßig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch stationäre Messungen kontrolliert.
Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer führen der Landkreis Goslar und die Polizei neben stationären Geschwindigkeitsmessungen auch mobile Messungen durch.
 
Rechtsgrundlage:
 
§ 46 Abs.1 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG)
 
Bitte bedenken Sie:
 
Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich bereits ein Anhalteweg von ca. 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 10 Meter, bei 50 km/h beträgt der Bremsweg über 40 m.Dieser verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall entscheidend sein. Bitte passen Sie Ihr Fahrverhalten der Situation (Verkehrsaufkommen, Witterung etc.) angepasst. 
 


Zuständigkeit:

Fachbereich Ordnung, Verkehr & Rettungswesen
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: 05321 76-0
Fax: 05321 76-339
E-Mail    Karte


Ansprechperson:

Fachgruppenleiter Buß- und Verwarngelder
Herr Jörg Teiwes

Telefon: 05321 76-350
Fax: 05321 76-99350
Raum: 017
E-Mail

Zuständig f. Ordnungswidrigkeiten (Schule, Gewerbe u. a.) sowie f. Einspruchs-/Unfallsachbearbeitung
Herr Nette

Telefon: 05321 76-351
Fax: 05321 76-99351
Raum: 019
E-Mail

Geschäftsstelle (Allgemeine Auskünfte und Anfragen)
Frau Simone Fox

Telefon: 05321 76-355
Fax: 05321 76-99355
Raum: 025
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Jakimowitsch-Galle

Telefon: 05321 76-354
Fax: 05321 76-99354
Raum: 021
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Christina Fricke

Telefon: 05321 76-345
Fax: 05321 76-99345
Raum: 025
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr Fidika

Telefon: 05321 76-356
Fax: 05321 76-99356
Raum: 025
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Pommerening

Telefon: 05321 76-324
Fax: 05321 76-99324
Raum: 021
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Heinzelmann

Telefon: 05321 76-349
Fax: 05321 76-99349
Raum: 021
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Catrin Neumann

Telefon: 05321 76-403
Fax: 05321 7699403
Raum: 2025
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Brigitte Leßmann

Telefon: 05321 76-330
Fax: 05321 76-99330
Raum: 038
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Steinke

Telefon: 05321 76-343
Fax: 05321 76-99343
Raum: 038
E-Mail

Zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Julia Seffers

Telefon: 05321 76-352
Fax: 05321 76-99352
Raum: 027
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Zuständig für Ordnungswidrigkeiten
Frau Foltan

Telefon: 05321 76-361
Fax: 05321 79-99361
Raum: 019
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