Führerscheine
Für viele der erste Schritt in die Volljährigkeit oder ein weiteres Stück Freiheit - der Führerschein. Für alle, die dabei sind, die Fahrerlaubnis zu machen oder planen, sie zu erweitern, gibt es hier nützliche Tipps und Hinweise.
- Informationen zu den wichtigsten Änderungen der ab 19.01.2013 geltenden Führerscheinregelungen
- Ersterteilung
- Erweiterung
- Namen ändern
- Neuerteilung/Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis ausländisch - umschreiben
- Begleitetes Fahren mit 17
- Verlust/Diebstahl - ersetzen
- Fahrgastbeförderung
- Internationaler Führerschein
- Mindestalter - Ausnahmen
- Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerkarte
Abholung des Führerscheins
Die Abholung des Führerscheins kann bei Umtausch in den EU-Kartenführerschein auch in den Bürgerbüros der folgenden Städte oder Gemeinden erfolgen:
- Bergstadt St. Andreasberg
- Samtgemeinde Lutter
- Samtgemeinde Oberharz
- Stadt Bad Harzburg
- Stadt Braunlage
- Stadt Langelsheim
- Stadt Seesen
Die Abholung Ihres Führerscheines kann auch durch eine Person Ihres Vertrauens erfolgen. Erforderlich ist die Vorlage einer Vollmacht und des alten Führerscheines. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
