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Führerscheine


Abholung des Führerscheins

Die Abholung des Führerscheins kann bei Umtausch in den EU-Kartenführerschein auch in den Bürgerbüros der folgenden Städte oder Gemeinden erfolgen:


Die Abholung Ihres Führerscheines kann auch durch eine Person Ihres Vertrauens erfolgen. Erforderlich ist die Vorlage einer Vollmacht und des alten Führerscheines. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

 Verwaltungsgebühren

Verfügbare Formulare

Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)