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Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der Nachteile hin.

Grundgesetz Art. 3 Abs. 2

Für Fragen oder Beratungswünsche stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir.

Hier mein Angebot:

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