Baugenehmigungsverfahren
Im Vorfeld einer Baumaßnahme ist in den meinsten Fällen eine baurechtliche Genehmigung einzuholen. Die §§ 60 bis 75 regeln das Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Regelungen:
Baugenehmigung
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird durchgeführt für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben die keine Sonderbauten im Sinne von § 2 Abs. 5 NBauO sind.
Für das Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bauantrag nach amtlichen Vordruck, 3-fach
Bauvorlagen nach Bauvorlagenverordnung, 3-fach
Im vereinfachten Verfahren wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den §§ 5 bis 7, 33 Abs. 2 Satz 3und den §§ 47 und 50 NBauO (Grenzabstände, Anforderungen an Rettungswege, Einstellplätze, Werbeanlagen), und dem städtebaulichen Planungsrecht geprüft.
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Welche Fristen muss ich beachten?
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Rechtsgrundlagen
Was sollte ich noch wissen?
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Nutzungsänderung von Gebäuden
Benötigte Unterlagen:
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An wen muss ich mich wenden?
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verfügbare Formulare
Statistik
Hier können Sie sich den gültigen Erhebungsvordruck der Bauätigkeitsstatistik herunterladen.
