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Bodenaushub-Entsorgung / Bodenaushub-Management

 

Was versteht man darunter?

Die über tausendjährige Montangeschichte des Harzes hat im Landkreis Goslar ihre Spuren hinterlassen. Einige Bereiche sind so mit Schadstoffen belastet, dass Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein können. Diese Bereiche hat der Landkreis Goslar daher per Verordnung als Bodenplanungsgebiet mit vier Teilgebieten ausgewiesen. Das Bodenaushub-Management ist ein Instrument, um den Umgang mit  Bodenaushub und dessen Entsorgung im Landkreis Goslar zu erleichtern. Der Landkreis Goslar versteht das Bodenaushub-Management als Hilfestellung für alle betroffenen Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden. Mit der Neufassung der Bodenplanungsgebietsverordnung hat der Landkreis Goslar den Umgang mit harztypischem Boden innerhalb des Bodenplanungsgebietes noch weiter erleichtert und "entbürokratisiert". 

Oberstes Ziel des Bodenaushub-Management ist es, eine Verschlechterung der Belastungssituation in den einzelnen Teilgebieten zu verhindern. Dabei gilt der Grundsatz: Harztypischer Boden darf nur innerhalb gleich oder höher belasteter Gebiete verwendet werden (sogenanntes Verschlechterungsverbot).


Grafik zu den Grundzügen des Bodenaushub-Managementes

Grafik Bodenmanagement

Harztypischer Boden - Was ist das eigentlich?

Durch die Folgen des Bergbaus und des Hüttenwesens im Landkreis Goslar finden sich im Boden teilweise erhöhte Werte von Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel und Zink. Die Konzentrationen in einigen Bereichen machten es notwendig, ganz konkrete Anforderungen an den Umgang mit dem Boden zu formulieren. Um eine Typisierung des Bodens zu ermöglichen, wurde der Begriff "harztypischer Boden" gewählt. Dazu zählt nur Boden, der

  • aus dem Landkreis Goslar stammt,
  • die vorgenannten Stoffe (Antimon, usw. ) enthält (allerdings nur bis zur sogenannten Verwertungsobergrenze),
  • außerhalb von Altlasten/altlastverdächtigen Flächen angefallen ist,
  • nicht mit anderen Schadstoffen belastet ist,
  • nicht mehr als 30 Vol.% Fremdbestanteile enthält.


Fragen zum Thema beantworten Ihre Ansprechpersonen beim Landkreis Goslar.

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Vor dem Eingriff in den Boden – Was habe ich zu bedenken?

Der Umgang mit Boden sollte für Sie bereits in der Planungsphase beginnen. So können Sie Zeit und Geld sparen.

Unsere Tipps:

  • Prüfen Sie eine eventuelle Bodenbelastung (Lage des Grundstücks in einem Teilgebiet der Verordnung) und die Menge des zu erwartenden Bodenaushubs.
  • Denken Sie über einen möglichst geringen Eingriff in den Boden nach, um eventuellen Überschussboden zu vermeiden.
  • Planen Sie die Verwertung und Beseitigung des anfallenden Überschusses an Boden und stimmen diese ab.


In diesem Zusammenhang ergeben sich verschiedene Fragestellungen, die mit den nachfolgenden Informationen geklärt werden können:

1. Fällt der Boden in einem belasteten Gebiet an?

Auskünfte dazu erhalten Sie in folgenden Informationsquellen: 

  • Neufassung der Verordnung des Bodenplanungsgebietes Harz im Landkreis Goslar (BPG-VO). Zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zum Schutz des Bodens hat der Kreistag am 31.05.2010 die 2. Änderung der Verordnung des "Bodenplanungsgebietes Harz im Landkreis Goslar" (BPG-VO) verabschiedet. Die Neufassung ist im Amtsblatt des Landkreises 2011, Nr. 4 , Seite 46) veröffentlicht. Hier sind alle im Bodenplanungsgebiet zu beachtenden Regelungen enthalten.
  • Karte Bodenplanungsgebiet
    • Sie gibt Auskunft, ob das Baugrundstück in einem belasteten Gebiet liegt. Sollte die Baumaßnahme in einem farblich gekennzeichneten Gebiet liegen, muss mit dem belasteten Boden sehr sorgfältig umgegangen werden. Insbesondere in den Teilgebieten 1 und 2 (auf der Karte hellbraun und dunkelbraun dargestellt) sind besondere Anforderungen an den Umgang mit Überschussboden zu stellen.
    • Die Karte basiert auf einem wissenschaftlichen Auswertungsverfahren der dem Landkreis Goslar vorliegenden Bodenuntersuchungen und gibt notwendige Informationen über die flächigen Bodenbelastungen. Eine absolut sichere Aussage über die Schadstoffsituation auf Ihrem Grundstück kann dieses statistische Verfahren natürlich nicht leisten.
    • Eine sichere Aussage kann nur durch eine gezielte grundstücksbezogene Bodenuntersuchung erreicht werden. Falls Sie eine solche Untersuchung durchführen wollen, setzen Sie sich vorher mit Ihren Ansprechpersonen des Fachdienstes Umwelt in Verbindung, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ansonsten gehen Sie von der durch die Bodenbelastungskarte angezeigten Einordnung Ihres Grundstückes in das jeweilige Teilgebiet aus.


 2. Muss Bodenaushub entsorgt werden?

  • Bodenaushub kann grundsätzlich auf dem Grundstück verbleiben, auf dem er angefallen ist. Damit können neben den Entsorgungskosten auch die unweigerlich anfallenden Transportkosten gespart werden. Zu beachten sind immer die Regelungen der Bodenplanungsgebietsverordnung.
  • Boden, der nicht auf dem Grundstück genutzt werden kann, muss entsorgt (verwertet oder beseitigt) werden. Das Bodenaushub-Management eröffnet ohne weitere Untersuchungen folgende Möglichkeiten:
    • Verwertung innerhalb gleich belasteter Gebiete - gegebenenfalls unter Beachtung von Sanierungsmaßnahmen,
    • Verwertung bei der Rekultivierung von Deponien,
    • Verwertung bei der Sanierung von Altlastenflächen,
    • Verwertung in den zugelassenen Verwertungsanlagen "Schiefermühle" sowie "Rohstoffbetriebe Oker",
    • Beseitigung in der Deponie "Sülteberg"


Achtung:


Für das Teilgebiet 2 der Bodenplanungsgebietsverordnung gelten teilweise abweichende Regelungen. Für die Verwertung und Beseitigung von Bodenmaterial aus diesem Gebiet wenden Sie sich bitte an ihre 
Ansprechpersonen des Fachdienstes Umwelt.
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Bodenentsorgung - Muss ich einen Nachweis führen? 

Grundsatz

Ein Nachweis muss geführt werden, wenn

  • der Boden im Teilgebiet 1 oder Teilgebiet 2 (nur St. Andreasberg) anfällt (hellbraun oder dunkelbraun in der Bodenbelastungskarte dargestellt) und
  • der Bodenüberschuss mindestens 6  (10 t) beträgt. 


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Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: 

  • Herkunft des Bodenmaterials
  • Menge
  • Art der Verwertungsmaßnahme
  • Angaben zum Einbaugrundstück (Eigentümer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Angaben über den Beförderer
  • Gütenachweis beziehungsweise Analyseergebnisse (sofern vorhanden)
  • Beginn und Ende der Baumaßnahme


Dazu halten wir den folgenden Onlinevordruck für Sie bereit.

Wann, wie und wo? 

  • Sie müssen den Nachweis ab Beginn des Entsorgungsvorganges erbringen.
  • Der Nachweis muss beim Transport mitgeführt werden.
  • Eine generelle Vorlage beim Landkreis Goslar ist nicht erforderlich.
  • Der Nachweis muss lediglich auf Verlangen (z. B. bei eventuellen Überprüfungen) vorgelegt werden.


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Wie gehe ich mit Boden außerhalb des Bodenplanungsgebietes um?

Wenn Bodenmaterial außerhalb des Bodenplanungsgebietes verwendet werden soll, ist eine vorherige Abstimmung mit Ihren Ansprechpersonen der unteren Abfallbehörde erforderlich. Teilweise liegen hier auch für die in der Bodenbelastungskarte nicht farblich gekennzeichneten Flächen wichtige Informationen zur Bodenbelastung vor. Nehmen Sie daher frühzeitig  Kontakt mit der Abfallbehörde auf, um auch in diesen Fällen den richtigen Umgang mit Boden zu klären.

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Kann ich Bankettschälgut oder Gewässersediment verwenden?

In Gewässersedimenten und Bankettschälgut zeigt sich häufig eine deutlich erhöhte Schadstoffbelastung. Die vereinfachten Regelungen der Bodenplanungsgebietsverodnung gelten daher für diese Materialien nicht. Wenn Bankettschälgut oder Gewässersedimente verwendet werden sollen, ist meist eine Genehmigung der unteren Bodenschutzbehörde einzuholen.  Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpersonen der unteren Bodenschutzbehörde.

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