Wehr- und Zivildienst: Unterhaltssicherung
Unterhaltssicherungsbehörde beim Landkreis Goslar
Haben Sie Fragen zur wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts von Wehr- und Zivildienstleistenden?
Wir beraten Sie gern!
Ihr Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen
Unterhaltssicherung - Leistungsbeschreibung
Grundwehr- und Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen (auch Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) sowie Wehrübende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Die Wehr- und Zivildienstleistenden und ihre Familienangehörigen können im Rahmen des USG beispielsweise folgende Unterhaltssicherungsleistungen beziehen:
- Allgemeine Leistungen für anspruchsberechtigte Familienangehörige im engeren Sinne (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, für die dem Wehrpflichtigen die elterliche Sorge zusteht), wie z. B. Überbrückungsgeld, besondere Zuwendungen Monat Dezember, Beihilfe bei Geburt eines Kindes
- Einzelleistungen für anspruchsberechtigte sonstige Familienangehörige (Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, für die der Wehrpflichtige kein Sorgerecht hat)
- Sonderleistungen, wie z. B. Beitragserstattungen für Kranken-, Risikounfall-, Privathaftpflicht- sowie Hausratversicherungen, Aufwendungen für den Bau oder Kauf von eigenem selbst genutzten Wohnraum, Bestattungskosten für Familienangehörige
- Mietbeihilfe für Alleinstehende, die Mieter von Wohnraum sind
- Wirtschaftsbeihilfe für Wehr- und Zivildienstleistende, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben
- Kreditkostenbeihilfe
- Abstellkosten für Kraftfahrzeuge
- Betreuung von Kindern bei Wehrübungen
Wer eine Wehrübung leistet, an einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Hilfeleistung im Innern/ im Ausland bzw. im Spannungs- und Verteidigungsfall teilnimmt, kann im Rahmen des USG beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Verdienstausfallentschädigung
- Leistungen für Selbständige
- Mindestleistung
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Sollten Sie zu einer Wehrübung einberufen worden sein, erhalten Sie zusammen mit dem Einberufungsbescheid vom Kreiswehrersatzamt auch den Antrag auf Leistungen für Wehrübende, sowie für Beschäftigte den Vordruck "Arbeitgeberbescheinigung" zur Bescheinigung des Verdienstausfalles durch den Arbeitgeber.
Bei Soldaten im Ruhestand reichen, neben der Ausfertigung für die Unterhaltssicherungsbehörde im Original, die Angabe der zuständigen Wehrbereichsverwaltung und das Aktenzeichen im Antrag aus.
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Welche Fristen sind zu beachten?
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Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
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Bemerkungen
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