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Heimaufsicht

Die Heimaufsichtsbehörde überwacht Einrichtungen, die ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige versorgen. Ziel der Überwachung ist vorrangig der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Zuständig für die Überwachung der Alten- und Pflegeheime ist der Landkreis Goslar.

Die Einrichtungen der Behindertenhilfe werden dagegen durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie überwacht.