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Gewerblicher Kraftverkehr

 
100 kmh

Zum gewerblichen Kraftverkehr zählen die Erteilung von Erlaubnissen und Lizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen im Straßenverkehrsrecht


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