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Informationen zur "Schweinegrippe"

Informationen zu anderen meldepflichtigen Krankheiten

Für alle anderen meldepflichtigen Krankheiten verwenden Ärzte und Ärztinnen bitte dieses Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten.

Scharlach

Informationen zu Scharlach finden Sie hier.

Trinkwasser - aktuelle Informationen

Am 01.11.2011 ist eine wesentliche Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie hat unmittelbare Auswirkungen unter anderem auf die Anzeigepflicht und Untersuchungspficht der Betreiber von gewerblich oder öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen mit zentralen Anlagen zur Trinkwassererwärmung.

Die Neuregelung betrifft eine Anzeigepflicht von sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und eine Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionellen in Trinkwassererwärmungsanlagen und in der Trinkwasser-Installation.

In einem Informationsblatt sind die Neuerungen und damit verbundenen Pflichten für Sie ausführlich erläutert. Für die Anzeige der Großanlagen verwenden Sie bitte das Anzeigeformular. Falls eine größere Anzahl von Anlagen anzuzeigen ist, können Sie eine dafür vorgesehene Anzeigetabelle bei

  Herr Achim Höfert
Telefon: 05321 700-858
Fax: 05321 76-99858
Raum: 13a
E-Mail


anfordern.

Die Untersuchunspflicht ist durch den Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Trinkwasser-Installation selbständig, das heißt ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt, zu erfüllen. Hierzu ist eine zugelassene Untersuchungsstelle zu beauftragen, die Sie in der Laborliste finden.