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Rechtliche Betreuung

 
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Rechtliche Betreuung ist die gerichtliche Vollmacht zur Regelung rechtlicher Angelegenheiten.  Für erwachsene Menschen, die nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich ihre Angelegenheiten im rechtlichen Sinne zu regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Die Betreuuerin/der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und den Betreuten in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.  Betreuerin oder Betreuer werden häufig Angehörige des Betreuten. Ausnahmsweise kann auch eine außenstehende Person die Betreuung führen.

Die Betreuungsstelle informiert auch über die Vorsorgevollmacht. Im Einzelfall kann eine zusätzliche notarielle Beratung sinnvoll sein.
In guten Zeiten sollten Sie vorsorgen für die Zeiten, in denen Sie auf rechtliche Hilfe angewiesen sind. Sie bestimmen selbst, wer die rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit oder altersbedingt nicht handeln bzw. entscheiden können. Angehörige, Ehegatten und Kinder treten nicht automatisch an Ihre Stelle. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist in der Regel eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht nicht notwendig.

Bei Fragen der rechtlichen Betreuung für volljährige Personen sowie bei Fragen zur Vorsorgevollmacht steht die Betreuungsstelle zur Verfügung.

Zusätzliche Sprechstunden

Zusätzliche Sprechstunden werden in Bad Harzburg, Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Liebenburg, Langelsheim und in Seesen angeboten. Auch dort können Sie sich zu den Themen "Rechtliche Betreuung" und "Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung" entsprechend informieren.