Zulassungen
Durch die Neuordnung des Zulassungsrechts in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. März 2007 ist das bisher für die Zuständigkeit einer Zulassungsbehörde geltende Standortprinzip durch das Wohnortprinzip abgelöst worden. Im Landkreis Goslar können daher nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn die künftige Halterin oder der künftige Halter hier auch ihren oder seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen ist die Zulassungsbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes zuständig (§ 46 Abs. 2 FZV). Noch zugelassene Fahrzeuge müssen nicht in den Ort des Hauptwohnsitzes umgeschrieben werden.
- außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
- Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
- Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Zulassung: Neufahrzeuge
- Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel
- Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
- Kennzeichen - ersetzen
- Kennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
- Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
- Kennzeichen: kleines Kennzeichen
- Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
- Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
- Kennzeichen: Einführung der Retro-Kennzeichen BRL und CLZ
- Kennzeichen: Saisonkennzeichen
- Kennzeichen: Wechselkennzeichen
- Kennzeichen: Wunschkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Feinstaubplakette
- Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Steuer
- Steuerbefreiung / -ermäßigung
- Verkauf - Anzeigepflicht
Hier können Sie die Kfz-Steuer für Ihren PKW berechnen
Verwaltungsgebühren
Verfügbare Formulare
