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Impressum

Der Landkreis Goslar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Landrat Stephan Manke.

Herausgeber ist der Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar;
Redaktion und Inhalt: Organisationseinheiten des Landkreises Goslar 

http://www.landkreis-goslar.de

Die Kreiswirtschaftsbetriebe (kAöR) sowie die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden veröffentlichen Pressemitteilungen, Öffentliche Ausschreibungen, Stellenangebote, Amtliche Bekanntmachungen sowie Veranstaltungen in eigener Verantwortung. 

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Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Goslar

Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Allgemeines:
Der Landkreis Goslar bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Dieser Zugang ist beim Landkreis Goslar nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z. B. Widersprüchen) unterschieden.

Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim Landkreis Goslar mit qualifizierter Signatur derzeit im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht möglich. Wir bitten Sie, in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z. B. Brief) zu verwenden.

Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Landkreis Goslar ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: E-Mails können Sie an die E-Mail-Adresse info@landkreis-goslar.de oder direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter richten. Beachten Sie bitte, dass Ihre E-Mail bei Abwesenheit des Adressaten automatisch an die jeweilige Vertretung weitergeleitet wird. Automatische Lesebestätigungen oder Abwesenheitsbenachrichtigungen werden nicht versandt. Die E-Mail-Adressen finden Sie im Bürgerinformationssystem (Wer macht was?).

Der Landkreis Goslar nimmt E-Mails in den Formaten "HTML" und "Text" an. E-Mail-Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:

- Textdateien (*.txt)- Rich Text Format (*.rtf)
- Microsoft Word (*.doc)
- Microsoft Excel (*.xls)
- Portable Data File (*.pdf)
- Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)

Passwortgeschützte Datei-Archive werden nicht entgegengenommen.

Entsprechend § 3 a VwVfG kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.
Der Landkreis Goslar nimmt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten und/oder signierten E-Mails an. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies ebenfalls auf elektronischem Wege leider noch nicht möglich ist. E-Mails, die Computerviren enthalten, werden von der Virenschutzsoftware geblockt und nicht weiter verarbeitet. Der Absender erhält eine Nachricht.